Die beantragte Reduktion beträgt somit CHF 107'930.-- gegenüber dem Einspracheentscheid. Mit dem vorliegenden Entscheid wird der amtliche Wert um CHF 20'990.-- reduziert. Damit obsiegen die Rekurrenten zu 19 % (CHF 20'990.-- / CHF 107'930.--). Weil kein Augenschein erforderlich gewesen ist, werden die Verfahrenskosten auf eine reduzierte Pauschalgebühr von CHF 1'000.-- festgesetzt. Dieser Betrag wird den Rekurrenten zu 81 %, abgerundet auf CHF 800.--, zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 1'500.-- verrechnet.