-5- und Eignung je mit der Note 1, siehe pag. 19), was sich im moderaten amtlichen Landwert von CHF 238.56 pro m2 widerspiegelt. Diese Bewertung entspricht derjenigen, die für sogenannten "zusätzlichen Umschwung" im Sinn von Ziff. 2.4.7 der Bewertungsnormen vorgesehen ist. Darunter ist der Umschwung zu verstehen, der den üblichen "Platz Umschwung" übersteigt, jedoch nicht selbstständig überbaut werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Rekurrentin zugleich Eigentümerin des nördlich angrenzenden Grundstücks C.________ Gbbl. Nr. 2________ ist, wo sie und der Rekurrent in einem Einfamilienhaus wohnen.