4.1 In ihrem Rekursschreiben machen die Rekurrenten geltend, dass sie "diese Baute erhalten und nicht abschreiben lassen" wollen. Diese Absicht vermag indes nichts daran zu ändern, dass der Wert des Gartenhauses in einem deutlichen Missverhältnis steht zu dem Wert des in der Wohnzone W2 gelegenen Grundstückteils. Es wäre mit den Grundsätzen der Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 der Bundesverfassung [BV;