Dieser sogenannte "Platz Umschwung" ist bereits im amtlichen Wert der Gebäude enthalten (siehe Bewertungsnormen, Ziff. 2.2.9). Hauptsächlich wenn – wie vorliegend – nicht ein Wohn- oder Geschäftshaus, sondern bloss eine Nebenbaute auf dem Grundstück steht, kann es vorkommen, dass deren Wert den Wert des Grundstücks in unbebautem Zustand unterschreitet.