Nachdem die Rekurrenten gegen diesen neuem amtlichen Wert Einsprache erhoben haben, hat die Steuerverwaltung den Sachverhalt überprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass 530 m2 des strittigen Grundstücks als Land in der Bauzone zu bewerten seien, während das Gartenhaus neu mit dem Wert von CHF Null geführt werde. Der amtliche Landwert ist von der Steuerverwaltung auf CHF 238.56 pro m2 festgesetzt worden, woraus sich der amtliche Wert gemäss Einspracheentscheid von CHF 126'430.-- ergibt (Objektprotokoll L, pag. 19).