-4- amtliche Wert ermittelt. Daraus resultierte der zunächst von der Steuerverwaltung festgesetzte Wert von CHF 24'300.-- (Objektprotokoll E, pag. 29, bis 2019 gültige Version: pag. 33). Nachdem die Rekurrenten gegen diesen neuem amtlichen Wert Einsprache erhoben haben, hat die Steuerverwaltung den Sachverhalt überprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass 530 m2 des strittigen Grundstücks als Land in der Bauzone zu bewerten seien, während das Gartenhaus neu mit dem Wert von CHF Null geführt werde.