3.2 Eigentliche Grundlage für die amtliche Bewertung sind die von der kantonalen Schatzungskommission erstellten "Nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen" (abrufbar unter: , Rubriken "Themen > Steuersituationen > Wohneigentum / Liegenschaften > Amtlicher Wert > Links und Downloads > Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN20" [besucht am 17.10.2023]; fortan: Bewertungsnormen). Diese umschreiben u.a. wie der amtliche Wert von überbauten Grundstücken ermittelt wird, die nach Ertragswert zu bewerten sind (hauptsächlich Wohn- und Geschäftsliegenschaften, Ziff. 2.2). Ein weiteres Kapitel widmet sich der Bewertung von nichtüberbautem Land (Ziff.