G. Mit Schreiben vom 22. August 2022 haben die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an ihren Standpunkten festgehalten. Ergänzend weisen sie darauf hin, dass auf dem strittigen Grundstück ein biotopähnlicher Naturweiher liege, der den grössten Teil der verbleibenden Parzelle einnehme. Auf die weiteren Äusserungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: