E. Gegen den Einspracheentscheid haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 9. Juli 2022 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen, "an der bisher üblichen Bewertungspraxis" festzuhalten und weiterhin das Gebäude zu bewerten, das sie erhalten und nicht "abschreiben" wollten. Zudem beantragen -2- die Rekurrenten, den am 11. August 2020 eröffneten amtlichen Wert von CHF 24'300.-- "entsprechend zu reduzieren". Ergänzend machen die Rekurrenten geltend, dass die gegebenenfalls zu bewertende Fläche bloss 442 m2 und nicht 530 m2 messe.