D. Mit Einspracheentscheid vom 15. Juni 2022 (pag. 1-4) wies die Steuerverwaltung die Einsprache ab und erhöhte den amtlichen Wert auf CHF 126'430.--. Sie machte geltend, dass gemäss gesetzlicher Bestimmung der Wert des unbebauten Landes massgebend sei, falls dieser denjenigen des überbauten Grundstücks übersteige. Dementsprechend reduzierte die Steuerverwaltung den Wert des Gebäudes auf CHF Null und bewertete 530 m2 Fläche mit insgesamt CHF 126'430.-- (CHF 238.56 pro m2).