C. Gegen den neuen amtlichen Wert erhoben die Rekurrentin und ihr Ehemann A.________ (fortan: Rekurrent; gemeinsam: Rekurrenten) am 21. August 2020 Einsprache (pag. 7). Darin machten sie geltend, dass 63.15 % ihrer Parzelle durch das Hochwasserschutzwerk beansprucht werde. Auf der verbleibenden Fläche lasse sich kaum mehr ein künftiges Bauvorhaben realisieren. Weiter seien durch das Hochwasserschutzwerk und die verlegte Quartierstrasse der Garten um zwei Drittel verkleinert und der Erholungswert ihres Sitzplatzes erheblich reduziert worden.