B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1________ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 24'300.-- (Verfügung vom 11.8.2020, Akten Steuerverwaltung, pag. 26). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Jahr 2001 CHF 18'500.-- betragen (pag. 56). Dieser Wert betraf das Gartenhaus. Die gesamte nicht bebaute Fläche wurde als sogenannter "Platz Umschwung" nicht bewertet.