A. Das Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1________, weist eine Fläche von insgesamt 1'076 m2 auf. Darauf befindet sich gemäss Grundbuch als einziges Gebäude ein "Gartenhaus". Das Grundstück ist im Alleineigentum von B.________ (fortan: Rekurrentin). Seit dem Jahr 2003 sind auf dem südlichen Teil der Parzelle ein öffentliches Fuss- und Fahrwegrecht sowie ein Baurecht zugunsten der Gemeinde C.________ eingetragen, wobei letzteres einem Hochwasserschutzwerk dient (ein bewachsener Graben, der bei Bedarf den rund 100 m nördlich fliessenden D.________bach entlastet).