Den Rekurrenten gelingt damit jedoch nicht der Nachweis und es erscheint aufgrund der Aktenlage jedenfalls fraglich, inwiefern die Ausgaben als Arzneimittel in einem direkten Zusammenhang mit einer Krankheit stehen und ob notwendigerweise ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen den Kosten und einer gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht. Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der Steuerverwaltung davon auszugehen, dass die Aufwendungen nur mittelbar oder indirekt mit einer Krankheit im Zusammenhang stehen und damit als Präventionsausgaben zwecks Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens und indirekter Gesundheits-