69) zu gelten, worin lediglich im Allgemeinen die präventive wie auch therapeutische Wirkung von diversen Vitaminen, Spurelementen und Mineralstoffen festgehalten wird, jedoch keinerlei fallspezifischen Angaben für die medizinische Notwendigkeit enthalten sind. Auch in der ärztlichen Bescheinigung vom 20. Juni 2021 verordnet Dr. med. G.________ den Rekurrenten diverse Zellvitalstoffe. Da dieses Zeugnis wiederum nachträglich im Jahr 2021 ausgestellt worden ist, kann es auch deswegen für das hier strittige Steuerjahr 2020 nicht berücksichtigt werden.