-5- dem Wortlaut zu entnehmen, dass die Bescheinigung explizit für das steuerrechtliche Verfahren ausgestellt worden ist und es erscheint somit fraglich, inwiefern diesem Schreiben Beweis- und Aussagekraft für die Beurteilung der medizinischen Indikation zukommt. Das Gleiche hat für das Schreiben von Dr. med. H.________ vom 3. September 2020 (pag. 69) zu gelten, worin lediglich im Allgemeinen die präventive wie auch therapeutische Wirkung von diversen Vitaminen, Spurelementen und Mineralstoffen festgehalten wird, jedoch keinerlei fallspezifischen Angaben für die medizinische Notwendigkeit enthalten sind.