Glucosamin / Chondroitin, Omega-3-Fettsäuren (Krill-Öl), Rotwein-Extrakt (Weintrauben-Extrakt), Vitamin K2 und Cayenne-Pfeffer. Weiter wird ausgeführt, dass die Heilmittel den Rekurrenten im Hinblick auf ihre gesundheitlichen Probleme in therapeutischer Anwendungsform empfohlen worden seien. Zudem bittet Dr. med. G.________ in dieser Bescheinigung die Steuerbehörde, den durch die Rekurrenten geltend gemachten Abzug als abzugsfähigen Aufwand anzuerkennen. Diese ärztliche Bescheinigung bezieht sich ausdrücklich auf das Jahr 2019 und nicht auf das vorliegend in Streit stehende Jahr 2020 und kann im vorliegenden Rekurs- und Beschwerdeverfahren folglich nicht berücksichtigt werden.