Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und die eine medizinische Untersuchung und oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Der Begriff der Krankheitskosten ist demzufolge grundsätzlich medizinisch zu verstehen (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Handkommentar zum DBG, 3. Aufl., 2016, N. 144 zu Art. 33 DBG). Die sich im Zusammenhang mit den Begriffen