B. Gegen diese Einspracheentscheide haben die Rekurrenten, vertreten durch D.________ (Vertreterin), mit Eingabe vom 4. Juli 2022 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben und beantragen hauptsächlich, die Einspracheentscheide seien aufzuheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Sie begründen ihren Antrag damit, dass sich vorliegend die medizinische Indikation für die Einnahme der Vitaminpräparate aus den eingereichten ärztlichen Bestätigungen von Dr. med. G.________ ergebe. Die verordneten Präparate würden in unmittelbarem Zusammenhang mit den Beschwerden der Rekurrenten stehen.