Mit Veranlagungsverfügungen vom 2. Dezember 2021 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region .________ (Steuerverwaltung) die Rekurrenten auf ein steuerbares Einkommen von CHF 46'357.-- bei den kantonalen Steuern und auf ein solches von CHF 49'092.-- bei der direkten Bundessteuer. Dabei kürzte sie die von den Rekurrenten deklarierten Krankheitskosten um CHF 6'058.--, exkl. des Selbstbehalts von 5 % des Reineinkommens (pag. 79 und 75).