betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer pro 2020 den Akten entnommen: A. Die Ehegatten A.________ und B.________ (Rekurrenten) machten in der Steuererklärung pro 2020 selbstgetragene Krankheitskosten von insgesamt CHF 12'258.-- geltend. Darin enthalten waren Kosten im Umfang von CHF 6'058.-- für Präparate von Dr. med. E.________ und der F.________ AG (Akten der Steuerverwaltung, pag. 49 ff.). Mit Veranlagungsverfügungen vom 2. Dezember 2021 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region .