3.1 Vorliegend ist unbestritten, dass die Rekurrenten bis zum heutigen Tag keine Steuererklärung pro 2020 oder eine anderweitige geeignete Begründung eingereicht haben. Ebenso ist unbestritten, dass die Steuerverwaltung die Rekurrenten zur Recht nach Ermessen veranlagt hat. Die Verfügung betreffend die Einkommens- und Vermögensveranlagung datiert vom 4. November 2021. Es ist davon auszugehen, dass die Verfügung einen Tag nach dem aufgedruckten Datum, das heisst am 5. November 2021, den Rekurrenten zugestellt worden ist. Entsprechend begann die 30-tägige Frist zur Einreichung der Einsprache am Folgetag, dem 6. November 2021, zu laufen und endete am 6. Dezember 2021 (Art.