Diese Situation habe dazu geführt, dass die Rekurrenten gemeinsam nicht mehr in der Lage gewesen seien, Pendenzen und Aufgaben richtig zu erledigen. Die Rekurrentin habe indes unter grosser emotionaler Last gestanden, weshalb die Rekurrenten um die Möglichkeit der Erledigung der Steuerangelegenheiten bis Mitte Mai bitten würden. Sie geben an, zwischenzeitlich einen Notar beigezogen zu haben. I. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. -4- Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit für den Entscheid wesentlich, nachfolgend eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: