H. Die Rekurrenten haben mit Schreiben vom 30. April 2022 Stellung zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung genommen. Sie machen wiederum geltend, die Einsprache sei aufgrund der Krankheit des Rekurrenten verspätet eingetroffen. Neu führt der Rekurrent aus, Antidepressiva hätten ihn in einen schwer zu beschreibenden Zustand versetzt und deren Nebenwirkungen hätten eine Lungenembolie verursacht. Diese Situation habe dazu geführt, dass die Rekurrenten gemeinsam nicht mehr in der Lage gewesen seien, Pendenzen und Aufgaben richtig zu erledigen.