In demselben Schreiben wurde den Rekurrenten Frist bis zum 4. März 2022 gesetzt, um insbesondere darzulegen und zu belegen, weshalb es beiden Ehegatten nicht möglich gewesen sein soll, innert Frist zu handeln oder eine Drittperson mit der Wahrung ihrer Interessen zu beauftragen. Mit Schreiben vom 3. März 2022 führen die Rekurrenten daraufhin erneut aus, dass der Rekurrent ab dem 15. Februar 2021 krankgeschrieben gewesen sei. Eine schwere Depression des Rekurrenten habe ihr ganzes Leben beeinflusst