F. Die Steuerrekurskommission machte die Rekurrenten mit Schreiben vom 11. Februar 2022 darauf aufmerksam, dass sie im Rahmen der Anfechtung eines Nichteintretensentscheids der Steuerverwaltung nur überprüfen werde, ob die Steuerverwaltung zu Recht nicht auf die Einsprache eingetreten sei. Eine materielle Beurteilung der Angelegenheit durch die Steuerrekurskommission finde nicht statt. In demselben Schreiben wurde den Rekurrenten Frist bis zum 4. März 2022 gesetzt, um insbesondere darzulegen und zu belegen, weshalb es beiden Ehegatten nicht möglich gewesen sein soll, innert Frist zu handeln oder eine Drittperson mit der Wahrung ihrer Interessen zu beauftragen.