Den Rekurrenten sei nicht klar, weshalb eine schwere Krankheit ab dem 15. Februar 2021 zu 100 % und eine zusätzliche Lungenembolie nicht ausreichen sollten, um auf die Einsprache einzutreten. Aktuell müsse der Rekurrent noch immer starke Medikamente zu sich nehmen und sei in den Monaten Dezember und Januar wöchentlich mehrmals in der Schmerzklinik behandelt worden, unter anderem durch Infiltrationen direkt in den Rücken, worauf er bereits in der Einsprache hingewiesen habe. Leider habe es seine Gesundheit nicht erlaubt, die Situation früher und ausführlicher zu erklären. Die Rekurrenten bitten daher um eine letzte Frist zur Einreichung der Unterlagen.