E. Gegen den Nichteintretensentscheid vom 11. Januar 2022 haben die Rekurrenten mit Schreiben vom 7. Februar 2022 Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sinngemäss beantragen sie, der Nichteintretensentscheid vom 11. Januar 2022 sei aufzuheben. Den Rekurrenten sei nicht klar, weshalb eine schwere Krankheit ab dem 15. Februar 2021 zu 100 % und eine zusätzliche Lungenembolie nicht ausreichen sollten, um auf die Einsprache einzutreten.