-2- Einsprache verunmöglicht. Der Rekurrent sei bereits seit längerem gesundheitlich angeschlagen und habe zusätzlich noch eine starke Lungenembolie erlitten. Infolge dessen habe er Medikamente, insbesondere Blutverdünner, einnehmen müssen, weshalb er aktuell nicht operiert werden könne. Als Zwischenlösung sei er im Schmerzzentrum und werde regelmässig einer Infiltration unterzogen. Dadurch sei der Rekurrent immer für mehrere Tage nicht mehr in der Lage, etwas zu unternehmen.