C. Am 20. Dezember 2021 (pag. 26) informierte die Steuerverwaltung die Rekurrenten darüber, dass ihre Einsprache betreffend die Verfügungen vom 4. November 2021 verspätet erhoben worden sei und nur darauf eingetreten werde, wenn die Rekurrenten aus erheblichen Gründen daran gehindert gewesen seien, rechtzeitig zu handeln oder einen Vertreter zu bestellen. Der Grund für die Verspätung sei durch die Rekurrenten innert 14 Tagen schriftlich vorzubringen und nachzuweisen. Die Steuerverwaltung werde ansonsten nicht auf die Einsprache eintreten. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2021 (pag.