B. Mittels Eingabe vom 6. Dezember 2021 erhoben die Rekurrenten Einsprache gegen die Verfügungen vom 4. November 2021 (pag. 25). Die Rekurrenten machten geltend, die von der Steuerverwaltung aufgeführten Vermögens- und Einkommensverhältnisse entsprächen nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Im Weiteren bestünden Schuldzinsen, die beim Einkommen nicht als Abzug berücksichtigt worden seien. Die Rekurrenten kündigten an, der Steuerverwaltung die zur Richtigstellung der Zahlen benötigten Unterlagen in einem separaten Brief zukommen zu lassen.