Gemäss diesem Urteil stehe ihr der volle Abzug der Schuldzinsen zu. Dies, weil sie Solidarschuldnerin sei und die Hypothekarzinsen von ihr vollumfänglich getragen werden. Sie verlangt zudem die Berücksichtigung des Steuertarifs 2. Dies begründet sie damit, dass ihr in den letzten Jahren kein Steuerabzug für Alimentenzahlungen oder Unterhaltsleistungen zugelassen worden sei. Dies, obwohl sie in einer stabilen Lebensgemeinschaft und mit ihren Kindern im gleichen Haushalt lebe und wesentlich den Unterhalt der Familie mitfinanziere (Übernahme der gesamten Wohn- inkl. Nebenkosten).