A. A.________ (Rekurrentin) lebt seit längerer Zeit mit B.________ (Lebenspartnerin) und deren Kindern im Konkubinat in einem Haus in C.________, an welchem die beiden Lebenspartnerinnen einen je hälftigen Miteigentumsanteil halten. Die beiden Lebenspartnerinnen führen keine eingetragene Partnerschaft. Sie haben die Pflichten der Familiengemeinschaft vertraglich geregelt. Hierbei steuert die Rekurrentin den überwiegenden Teil der finanziellen Mittel und die Lebenspartnerin trägt mehr zur Betreuung der Kinder bei (zum Ganzen u.a. schon BGer 2C_216/2020 vom 24.4.2020 und BGer 2C_427/2014 vom 13.4.2015).