1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern für das Steuerjahr 2020 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2020 wird abgewiesen. - 11 - 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 900.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.