-9- stimmenden Einkommens als Eigenmietwert anerkennt (siehe unter: Menu: "Aides financières, argent et impôts > Impôts et taxes divers > L'impôt des propriétaires immobiliers > Le revenu immobilier" [besucht am 14.6.2022]). Soweit ersichtlich, handelt es sich um den gleichen Wert, der für die vom Rekurrenten ins Feld geführten "taxe foncière" zur Anwendung gelangt. Daraus kann der Rekurrent jedoch nichts zu seinen Gunsten ableiten. Im in Erwägung 5.4 hiervor bereits erwähnten Entscheid Nr. 100 2017 174 vom 13. März 2018 kam die Steuerrekurskommission zum Ergebnis, dass für steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz im