BGE 124 I 145 E. 3c). Zudem ist eine bloss pauschale Festsetzung des Eigenmietwerts ausländischer Liegenschaften auch deswegen gerechtfertigt, weil das Resultat nicht das steuerbare, sondern nur das satzbestimmende Einkommen beeinflusst (BGer 2C_829/2016 vom 10.5.2017, E. 9). 5.6 Es ist im Zusammenhang mit dem hiervor thematisierten Urteil des Bundesgerichts darauf hinzuweisen, dass die Steuerverwaltung des Kantons Genf den französischen "valeur locative brute", welcher zur Bemessung der "taxe d'habitation" dient, bei der Bestimmung des satzbe-