siehe unter: Menu: "Aides financières, argent et impôts > Impôts et taxes divers > L'impôt des propriétaires immobiliers > Le revenu immobilier" [besucht am 14.6.2022]). Im Gegensatz zur Praxis im Kanton Genf macht die bernische Steuerverwaltung bei der Bestimmung des Eigenmietwerts keinen Unterschied zwischen Ländern mit und ohne eigenen Eigenmietwert. Wie in Erwägung 5.2 hiervor ausgeführt, ist die bernische Praxis bei der Festsetzung des Eigenmietwerts ausländischer Liegenschaften bis anhin nicht vom Bundesgericht überprüft worden.