Damit steht fest, dass der französische "valeur locative" nicht unbesehen als Massstab für einen am Markt erzielbaren Mietertrag herangezogen werden kann. Festzuhalten ist weiter, dass Frankreich, anders als die Schweiz, den Eigenmietwert nicht als Einkommen besteuert (BGer 2C_891/2018 vom 30.10.2018, E. 3.4.3; siehe auch "Besteuerung der Eigenmietwerte", Ziff. 2.5, herausgegeben von der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK; abrufbar unter: Menu "Die ESTV > Steuersystem Schweiz > Dossier Steuerinformationen > F. Steuerprobleme" [abgerufen am 16.6.2022]).