Daraus ergibt sich der vom Rekurrenten beantragte Mietwert von EUR 2'480.--. Dieser Betrag, ca. CHF 2'800.-- im Jahr (CHF 1.13/EUR) bzw. CHF 233.-- pro Monat ausmachend, steht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu dem im Jahr 2018 bezahlten Kaufpreis von rund CHF 278'000.-- (Bruttorendite ca. 1 %). Daran vermag auch der in der Stellungnahme vom 6. April 2022 angebrachte Vermerk, dass es sich um ein "Liebhaberobjekt" handle, nichts zu ändern, zumal nicht nachgewiesen ist, dass der Rekurrent das Haus zu einem wesentlich über dem Verkehrswert liegenden Preis erworben hat.