5.4 Aus dem eingereichten "avis d'impôt 2020" (pag. 67-65) ergibt sich, dass dem Rekurrenten für sein französisches Grundstück insgesamt Grundsteuern von EUR 564.-- (inkl. Verwaltungsgebühren) auferlegt worden sind. Als "base" (Bemessungsgrundlage) wird auf pag. 66 der Betrag von EUR 1'240.-- genannt. Diese Summe entspricht laut den Erläuterungen auf pag. 65 "à la moitié de la valeur locative". Daraus ergibt sich der vom Rekurrenten beantragte Mietwert von EUR 2'480.--.