5.3 Der Rekurrent macht geltend, dass der von der Steuerverwaltung errechnete Mietwert von CHF 11'680.-- nicht marktgerecht sei. In der Einsprache vom 23. August 2021 führt er aus, dass es sich bei seinem Ferienhaus um einen umgebauten Schafstall ohne Isolation, Kanalisationsanschluss und Zentralheizung handle. Es liege abgelegen im gebirgigen Hinterland der französischen Küste, abseits der touristisch interessanten Gebiete und eine Autostunde vom Meer entfernt. Aus der Umschreibung des Grundstücks im notariell beglaubigten Kaufvertrag (pag.