5.1 Wie erwähnt, handelt es sich bei der Methode, den Vermögenssteuer- und den Eigenmietwert ausländischer Liegenschaften aus dem Erwerbspreis abzuleiten, um eine langjährige Praxis der Steuerverwaltung. Sie wird in der jährlich aktualisierten Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung publiziert. Bei der Wegleitung handelt es sich um eine sogenannte Verwaltungsverordnung. Damit legt die rechtsanwendende Behörde fest, wie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ihrer Auffassung nach auszulegen und anzuwenden sind. Verwaltungsverordnungen sind für die Gerichte nicht bindend. Allerdings wird ohne triftigen Grund nicht von