Übersicht [besucht am 9.6.2022]). Diese Regelung gilt zumindest seit der Steuerperiode 2008 (RKE 100 2017 403 vom 18.9.2018, E. 6.2). 4.3 Vorliegend ist erwiesen, dass der Rekurrent die fragliche Liegenschaft im Jahr 2018 zum Preis von EUR 246'000.-- erworben hat (Kaufvertrag vom 4.12.2018, pag. 105). Laut Angaben der Steuerverwaltung deklarierte der Rekurrent in der Steuererklärung 2018 einen Kaufpreis von CHF 278'374.-- (Kurs CHF 1.132/EUR), woraus die Steuerverwaltung nach der hiervor beschriebenen Methode einen Vermögenssteuerwert von CHF 194'800.-- (70 % von CHF 278'374.--) und einen Eigenmietwert von CHF 11'680.-- (6 % von CHF 278'374.--) berechnet hat.