4. Der steuerrechtliche Wohnsitz des Rekurrenten befindet sich für das Steuerjahr 2020 unbestritten in der Gemeinde C.________ und damit im Kanton Bern. Er ist hier somit aufgrund persönlicher Zugehörigkeit grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig, die Steuerpflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke ausserhalb des Kan-