F. Der Rekurrent hat mit Schreiben vom 6. April 2022 (Posteingang 19.4.2022) zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und seine bisherigen Ausführungen bestätigt. Zugleich hat er seine Lebenspartnerin, B.________ (Vertreterin), bevollmächtigt, ihn "zu vertreten, indem sie von mir verfasste Schreiben zu Handen der Steuerrekurskommission des Kantons Bern ausdruckt, im Auftrag unterzeichnet und versendet." Die Steuerrekurskommission hat dem Rekurrenten daraufhin am 21. April 2022 schriftlich mitgeteilt, dass sie inskünftig sämtliche Korrespondenz, Verfügungen und Entscheide an die Vertreterin eröffnen werde.