-2- des Eigenmietwerts rückwirkend ab Steuerjahr 2018 (Kaufdatum der Liegenschaft) zu korrigieren. Zudem reicht der Rekurrent "Beschwerde wegen Rechtsverweigerung" gegen die Steuerverwaltung ein. Er begründet dies damit, dass ihm eine materielle Antwort auf seine Einsprache offensichtlich verweigert worden sei.