(Steuerverwaltung), auf ein steuerbares Einkommen von CHF 9'939.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 17'244.-- (satzbestimmend CHF 17'969.--) bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Dabei machte die Steuerverwaltung im Wesentlichen die vom Rekurrenten vorgenommene Reduktion des Eigenmietwerts der französischen Liegenschaft rückgängig mit der Begründung, dass für Grundstücke im Ausland der Mietwert 6 % des amtlichen Werts betrage (pag. 60).