1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. Der amtliche Wert des Grundstücks E.________ Gbbl. Nr. 1________ wird auf CHF 350'900.-- festgesetzt, gültig ab dem Steuerjahr 2020. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission von total CHF 2'625.-- (sich zusammensetzend aus den Kosten für den beauftragten Experten von CHF 1'125.-- und der Pauschalgebühr von CHF 1'500.--) werden den Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 400.-- zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.