Der von den Rekurrenten beantragte bisherige Wert von CHF 323'100.-- liegt um CHF 150'700.-- unter dem Wert gemäss angefochtenem Einspracheentscheid. Die tatsächliche Reduktion beträgt CHF 122'900.-- (Differenz zwischen CHF 473'800.-- gemäss Einspracheentscheid und CHF 350'900.-- gemäss E. 6 hiervor). Damit obsiegen die Rekurren-