6. Da sich weder die Rekurrenten noch die Steuerverwaltung zum Augenschein-Protokoll geäussert haben, erübrigen sich weitere Ausführungen dazu. Die Steuerrekurskommission sieht keine Veranlassung, von den Feststellungen ihrer Delegation abzuweichen. Der Rekurs ist teilweise gutzuheissen und der amtliche Wert ab Steuerjahr 2020 auf CHF 350'900.-- festzusetzen.